Wege zur kassenfinanzierten Psychotherapie
- Kontaktdaten (Telefonnummer, Anschrift) ambulanter Psychotherapeuten erfahren über Internet, Telefonbuch, Kassenärztliche Vereinigung, Empfehlungen etc.
- telefonische Kontaktaufnahme während der angegebenen Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit
- Vereinbarung eines Erstkontakts im Rahmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde (Dauer: 25 oder 50 Minuten), Ziel: erste Abklärung, ob eine psychische Störung vorliegt und eine ambulante Psychotherapie sinnvoll und erforderlich erscheint
- falls dies bejaht wird (und Behandlungskapazitäten vorhanden sind) entweder:
- Psychotherapeutische Akutbehandlung zur Entlastung von akuter Symptomatik (bis zu 12 Sitzungen zu je 50 Minuten)
oder: - Vereinbarung von bis zu 4 weiteren Gesprächen, sog. „Probatorischen Sitzungen“ zur weiteren Klärung von Diagnose, Prognose, Motivation und Passung Patient – Therapeut/Therapieverfahren
anschließend ggf: - Kurzzeittherapie (max. 2 x 12 Sitzungen zu je 50 Minuten)
oder: - Langzeittherapie (60 Sitzungen, max. 80 Sitzungen)
Für ausführlichere Informationen öffnen Sie folgenden Link: PTV 10